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Der Clou im Finanzvertrieb
Die Vermittlung von Genossenschaftsanteilen ist für jedermann zulassungsfrei!
Wer Genossenschaftsanteile verkauft oder vertreibt, benötigt keine Zulassung nach § 34 c oder § 34 d der GewO ( Gewerbeordnung ).
Die geforderte Sachkundeprüfung vor der IHK gemäß VersVermV entfällt ebenso, wie der Nachweis einer Vermögensschaden – Haftpflichtversicherung.
Die übliche Registrierung als Finanzvermittler mit Eintrag in der AVAD kommt nicht zum tragen.
Einzig eine Gewerbeanmeldung nach §14 GewO sollte vorliegen.
Alle Versicherungsvermittler, Agenturinhaber, Makler und Vertriebsleute können Genossenschaftsanteile auch in Zukunft ohne besondere Genehmigungen vertreiben.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und sichern Sie sich ein hohes,stornofreies Einkommen. |